Allgemeine Geschäftsbedingungen der Tegel BV
Artikel 1. Allgemeine Bestimmungen
Diese Bedingungen gelten für Verträge, die wir zur Lieferung von Waren an unsere Käufer eingehen.
Wo in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen von „Käufer“ die Rede ist, ist darunter jede natürliche oder juristische Person zu verstehen, die mit uns aufgrund eines Kaufvertrags oder eines anderen Vertragsverhältnisses in Beziehung steht oder ein solches eingehen möchte. Insbesondere umfasst der Begriff „Käufer“ auch die Person, die eine Bestellung aufgibt und für deren Rechnung die Waren geliefert werden. Mit „Käufer“ sind hier Unternehmen gemeint, die im Bauwesen oder in verwandten Bereichen tätig sind, auch als „professionelle Kunden“ bezeichnet.
Von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen kann nur abgewichen werden, wenn und soweit dies ausdrücklich und schriftlich vereinbart wurde.
Falls auch der Käufer auf seine eigenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen verweist, sind diese nicht anwendbar, es sei denn, dass ihre Gültigkeit nicht im Widerspruch zu unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen steht. In einem solchen Fall gelten ausschließlich unsere Bedingungen. Eine abweichende Bestimmung in den Bedingungen des Käufers ändert daran nichts.
Wo in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen von „Lieferung (von Waren)“ die Rede ist, ist darunter auch die Erbringung von Dienstleistungen und Arbeiten jeglicher Art zu verstehen.
Artikel 2. Angebote
Alle unsere Angebote sind als Einladungen an potenzielle Käufer zu verstehen, Produkte bei uns zu erwerben. Sie sind für uns in keiner Weise bindend, es sei denn, das Gegenteil ist ausdrücklich und unmissverständlich (schriftlich) im Angebot selbst festgelegt. Ein uns erteilter Auftrag gilt als Annahme des Angebots, das erst nach unserer schriftlichen Bestätigung (sogenannte Auftragsbestätigung) als von uns angenommen gilt.
Unsere Angebote können insbesondere - im Sinne des vorstehenden Absatzes - Entwürfe, Zeichnungen, Modelle, Muster, Beschreibungen, Abbildungen und ähnliche Elemente enthalten sowie etwaige Anhänge und Unterlagen, die sich auf unser Angebot beziehen. Dies alles bleibt, ebenso wie von uns in diesem Zusammenhang hergestellte Werkzeuge, unser Eigentum, muss auf unsere Aufforderung hin an uns zurückgegeben werden und darf ohne unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung nicht kopiert oder an Dritte weitergegeben werden. Darüber hinaus behalten wir uns alle bestehenden Rechte im Zusammenhang mit geistigem und gewerblichem Eigentum vor.
Falls ein Auftrag, auf den sich unser Angebot bezieht, nicht innerhalb von 30 Tagen nach dem Datum unseres Angebots erteilt wird, verfällt das Angebot.
Artikel 3. Zustandekommen des Vertrags
Ein Vertrag mit uns kommt erst zustande, wenn wir einen an uns erteilten Auftrag schriftlich angenommen haben. Ein Vertrag gilt als geschlossen, sobald wir die Auftragsbestätigung versenden.
Der professionelle Käufer muss seine Bestellung über unser Händlerportal (dealers.tegelbv.com) aufgeben. Wir haften in keiner Weise für Bestellungen, die auf andere Weise an uns gesendet werden und infolgedessen nicht bei uns eingehen oder verloren gehen. Wir behalten uns das Recht vor, Bestellungen, die nicht über das Portal eingehen, nicht zu bearbeiten.
Von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen kann nur abgewichen werden, wenn und soweit dies ausdrücklich und schriftlich vereinbart wurde.
Zusätzliche Vereinbarungen und/oder Zusagen, die von unseren Mitarbeitern oder anderen als Vertreter auftretenden Personen gemacht wurden, sind für uns nur bindend, wenn sie von unseren vertretungsberechtigten Geschäftsführer(n) schriftlich bestätigt wurden.
Alle Bestellungen müssen mit einem gewünschten Lieferdatum versehen sein. Falls kein Lieferdatum angegeben ist, liefern wir bei der nächsten Gelegenheit aus. Ein vereinbartes Lieferdatum kann vom Käufer um maximal 15 Arbeitstage verschoben werden.
Artikel 4. Preise
Unsere Preise verstehen sich zuzüglich Mehrwertsteuer und, sofern nicht ausdrücklich und schriftlich anders vereinbart, zuzüglich Verpackungs-, Transport- und sonstiger Kosten.
Wir behalten uns das Recht vor, falls nach dem Datum des Vertragsschlusses, jedoch vor dem Tag der Lieferung, Erhöhungen eines oder mehrerer Kostenfaktoren eintreten, diese Erhöhungen dem Käufer in Rechnung zu stellen. Zudem haben wir in einem solchen Fall das Recht, den Vertrag ganz oder teilweise ohne gerichtliche Intervention für aufgelöst zu erklären. Dieses Recht steht auch dem Käufer zu, jedochnur, wenn wir innerhalb von 3 Monaten nach Vertragsschluss eine Preiserhöhung aufgrund von Kostensteigerungen ankündigen. Falls der Käufer von diesem Recht Gebrauch macht, muss er die Auflösung innerhalb von 5 Tagen nach Erhalt unserer entsprechenden Mitteilung schriftlich erklären.
Artikel 5. Liefer- und Lieferfristen
Die von uns angegebenen Lieferzeiten beginnen an dem Tag, an dem der Vertrag zustande gekommen ist, vorausgesetzt, dass uns alle zur Ausführung des Auftrags erforderlichen Daten vorliegen. Die von uns angegebenen Lieferzeiten sind niemals als verbindliche Fristen zu betrachten. Bei nicht rechtzeitiger Lieferung müssen wir daher schriftlich in Verzug gesetzt werden. Falls - abweichend von dem oben Genannten - in der individuellen Vereinbarung ausdrücklich eine Vertragsstrafe für die Überschreitung der Lieferfrist vereinbart wurde, ist diese nicht geschuldet, wenn die Verzögerung auf die in Artikel 10 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen genannten Fälle höherer Gewalt zurückzuführen ist.
Transport-, Versand- und Verpackungskosten gehen auf Rechnung und Risiko des Käufers. An ausländische Käufer liefern wir, sofern nicht anders vereinbart, ab Lager Alkmaar. Zollabfertigung sowie weitere Zollkosten gehen zu Lasten des Käufers, sofern nicht zuvor schriftlich anders vereinbart wurde.
Sofern der Käufer nicht selbst für einen Spediteur sorgt, werden die Waren nach unserem Ermessen auf die für uns günstige Weise mit von uns gewählten Spediteuren auf Rechnung und Risiko des Käufers versandt.
Verlangt ein Käufer, dass die Lieferung der Waren auf eine andere als die übliche Weise erfolgt, können wir die damit verbundenen Kosten dem Käufer in Rechnung stellen. Der Käufer muss die vollständige und korrekte Adresse sowie eine Telefonnummer und einen Ansprechpartner angeben. Ebenso muss der Käufer alle Besonderheiten hinsichtlich des Lieferorts mitteilen.
Falls die Lieferung nicht an der angegebenen Adresse erfolgen kann, weil Artikel 5.4 nicht eingehalten wurde, gehen alle daraus resultierenden Kosten zu Lasten des Käufers.
Falls die Lieferung in Teilen erfolgt, sind wir berechtigt, jede Lieferung als eigenständige Transaktion zu betrachten.
Der Käufer ist verpflichtet, die gekauften Waren innerhalb der vereinbarten Frist abzunehmen. Unterlässt er dies, sind wir berechtigt, nach unserer Wahl gemäß Artikel 6:60 des Bürgerlichen Gesetzbuchs zu verlangen, dass das zuständige Gericht uns von unserer Lieferverpflichtung befreit, oder ohne vorherige Mahnung die Zahlung des nicht abgenommenen Teils des Kaufpreises zu fordern. Erfüllt der Käufer seine Zahlungsverpflichtung nicht, sind wir berechtigt, den Vertrag ohne gerichtliche Intervention für aufgelöst zu erklären. Bleibt der Käufer entsprechend dem oben Genannten in Verzug, gelten die Waren als geliefert, und wir lagern sie auf Rechnung und Risiko des Käufers unter Erstattung aller daraus resultierenden Kosten. Falls ein Kunde bereits produzierte Waren zu einem späteren Zeitpunkt als dem ursprünglich vereinbarten Lieferdatum abnehmen möchte, wird pro Palettenstellplatz eine Gebühr von €2,50 pro Woche sowie eine Einlagerungsgebühr von €5,00 und eine Auslagerungsgebühr von €5,00 pro Palette berechnet, die vor dem Versand der Sendung zu zahlen sind. Falls eine Lagerung an einem Drittstandort erforderlich ist, werden die Kosten unter denselben Bedingungen an den Käufer weitergegeben.
Artikel 6. Reklamation durch den Käufer
Der Käufer garantiert die Richtigkeit und Vollständigkeit der von ihm bereitgestellten Daten und ist dafür verantwortlich. Der Käufer muss in Bezug auf die in unserem Angebot oder gemäß Artikel 2 Absatz 2 enthaltenen Daten, Maße, Farbgenauigkeit usw. die üblichen Toleranzen und geringe Abweichungen in den gelieferten Waren akzeptieren. Insbesondere gilt dies für Abweichungen in der bestellten Menge; auch hier muss der Käufer mit üblichen Toleranzen rechnen. Die von uns gelieferten Waren dürfen daher von der Beschreibung im Auftrag abweichen, sofern es sich um geringe Abweichungen in Maßen, Farben, Mengen oder untergeordnete Änderungen handelt. Auch Bildschirmfarben können von den tatsächlichen Farben abweichen. Diese Eigenschaften können niemals als Reklamationsgrund geltend gemacht werden. Reklamationen sind nur aufgrund von Fabrikationsfehlern oder mangelhaften Materialien zulässig.
Beschwerden des Käufers über Mängel an den Waren, die äußerlich sichtbar sind, müssen innerhalb von 5 Werktagen nach Lieferung oder Rechnungsdatum per eingeschriebenem Brief mit einer detaillierten und genauen Beschreibung der Beschwerde sowie der Rechnung, mit der die betreffenden Waren fakturiert wurden, gemeldet werden. Detaillierte Fotos des vermeintlichen Schadens müssen beigefügt werden. Der Käufer muss eine sorgfältige und rechtzeitige Prüfung durchführen, bevor die Verarbeitung beginnt, da mit der Verarbeitung das Reklamationsrecht in jedem Fall erlischt.
Mängel, die zum Zeitpunkt der Lieferung nicht äußerlich sichtbar waren oder bei einer sorgfältigen und rechtzeitigen Prüfung nicht erkennbar waren, müssen innerhalb von 5 Werktagen nach ihrer Entdeckung auf die in Absatz 2 beschriebene Weise gemeldet werden.
Jegliche Ansprüche des Käufers gegen uns in Bezug auf Mängel an den gelieferten Waren verfallen, wenn: a. Die Mängel nicht innerhalb der in Absatz 2 und 3 genannten Fristen und/oder nicht auf die dort angegebene Weise gemeldet wurden; b. Die Waren nicht bei der Lieferung auf Richtigkeit kontrolliert wurden, wie vereinbart; c. Fliesen bereits ganz oder teilweise verarbeitet wurden; d. Der Käufer keine oder unzureichende Kooperation bei der Untersuchung der Beschwerden leistet; e. Die Waren nicht sachgemäß gelagert, behandelt, genutzt oder gewartet wurden oder unter anderen als den von uns vorgesehenen Bedingungen oder für andere Zwecke verwendet wurden; f. Die Nutzung der beanstandeten Waren durch den Käufer fortgesetzt wird; g. Die in der individuellen Vereinbarung genannte Garantiezeit abgelaufen ist oder, falls keine solche Frist existiert, die Beschwerde erst nach mehr als 12 Monaten nach der Lieferung geäußert wird.
Artikel 7. Haftung
Nur wenn die Garantieverpflichtungen für die von uns gelieferten Waren nicht von Dritten (wie Herstellern) übernommen wurden, kann der Käufer Garantieansprüche gegenüber uns geltend machen. Unsere Haftung ist in diesem Fall auf Mängel beschränkt, die auf Herstellungs- und Materialfehler zurückzuführen sind.
Im Falle einer Reklamation sind wir, sofern die Berechtigung der Reklamation in Bezug auf die Qualität von uns festgestellt wird und wir gemäß Absatz 1 haftbar sind, ausschließlich verpflichtet, nach unserer Wahl:
a. die Mängel kostenlos zu beheben;
b. Ersatzwaren bzw. Ersatzteile zu liefern, nachdem die mangelhaften Waren bzw. Teile zurückgesendet wurden;
c. den Kaufpreis zu erstatten / die an den Käufer gesandte Rechnung zu gutschreiben mit Auflösung des Vertrags ohne gerichtliche Intervention, sofern sich der Kaufpreis, die Rechnung und der Vertrag auf die gelieferten mangelhaften Waren beziehen;
d. eine mit dem Käufer abgestimmte Entschädigung in einer anderen als der zuvor genannten Form zu zahlen.
Falls der Käufer ohne vorherige ausdrückliche schriftliche Zustimmung Reparaturen und/oder Änderungen an den Waren vorgenommen hat oder vornehmen ließ, erlischt jegliche Garantieverpflichtung unsererseits.
Abgesehen von möglichen Verpflichtungen unsererseits gemäß den oben genannten Bestimmungen sind wir niemals verpflichtet, irgendeine Form von Schadensersatz an den Käufer oder Dritte zu zahlen, es sei denn, es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit unsererseits vor (wobei derjenige, der uns haftbar machen will, dies mit rechtlich zulässigen Mitteln nachweisen muss). Insbesondere haften wir niemals für Folgeschäden oder Betriebsschäden, direkte oder indirekte Schäden – einschließlich, aber nicht beschränkt auf, entgangenen Gewinn und Stillstandsschäden –, die dem Auftraggeber, seinen Mitarbeitern oder von ihm beauftragten Dritten entstehen, sei es durch vollständige oder teilweise (Neu-)Lieferungen von Waren, verspätete oder mangelhafte Lieferung oder das Ausbleiben einer Lieferung oder durch die Waren selbst.
Der Käufer ist nicht berechtigt, Waren, für die keine begründete Reklamation vorliegt, zurückzusenden, es sei denn, es liegt eine vorherige ausdrückliche schriftliche Zustimmung vor. In diesem Fall dürfen nur ungeöffnete vollständige Verpackungseinheiten zurückgesandt werden. Erfolgt die Rücksendung mit vorheriger ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung, werden 25 % des Kaufpreises als Rücksendekosten sowie alle zusätzlichen Kosten berechnet.
Falls der Käufer dennoch ohne gültigen Grund zurücksendet, trägt er sämtliche mit der Rücksendung verbundenen Kosten. In diesem Fall sind wir berechtigt, die Waren auf Kosten und Risiko des Käufers bei Dritten einzulagern.
Der Käufer ist verpflichtet, uns von allen Ansprüchen Dritter im Zusammenhang mit der Erfüllung des Vertrags freizustellen, soweit gesetzlich nicht ausgeschlossen ist, dass die aus diesen Ansprüchen resultierenden Schäden und Kosten vom Käufer getragen werden müssen.
Artikel 8. Eigentumsvorbehalt und Sicherheit
Die von uns gelieferten Waren bleiben unser Eigentum, bis der Käufer alle Verpflichtungen aus, im Zusammenhang mit oder infolge der von uns gelieferten Waren vollständig beglichen hat. Falls wir dies für erforderlich halten, sind wir berechtigt, vom Käufer eine Sicherheitsleistung für die Erfüllung seiner Verpflichtungen zu verlangen.
Der Käufer ist nicht berechtigt, nicht bezahlte Waren zu verpfänden, ein besitzloses Pfandrecht darauf zu begründen oder sonstige dingliche oder persönliche Rechte zugunsten Dritter an diesen Waren zu bestellen.
Ungeachtet der obigen Bestimmungen dieses Artikels ist es dem Käufer gestattet, die Waren an Dritte zu verkaufen, jedoch ausschließlich im Rahmen seines normalen Geschäftsbetriebs. In diesem Fall ist der Käufer verpflichtet, die erhaltenen Gelder unverzüglich an uns zu überweisen oder, falls der Verkauf nicht gegen Barzahlung erfolgte, die daraus resultierenden Forderungen unverzüglich an uns abzutreten.
Falls unser Eigentumsrecht an den von uns gelieferten Waren infolge von Verarbeitung oder Bearbeitung durch den Käufer erlischt, ist der Käufer verpflichtet, unverzüglich ein besitzloses Pfandrecht an den durch die Verarbeitung entstandenen Waren zu unseren Gunsten zu begründen.
Wir sind jederzeit berechtigt, Waren, die sich beim Käufer (oder Dritten) befinden, aber unser Eigentum sind, zurückzunehmen, sobald wir vernünftigerweise annehmen können, dass eine reale Wahrscheinlichkeit besteht, dass der Käufer seinen Verpflichtungen nicht nachkommen wird. Dies berührt nicht unsere gesetzlichen Rechte: Insbesondere behalten wir uns das Recht vor, den Käufer nach Rücknahme der Waren auf Schadensersatz in Anspruch zu nehmen.
Der Käufer ist verpflichtet, das Risiko von Brand und Diebstahl in Bezug auf die nicht bezahlten Waren zu versichern und uns auf Anfrage den Nachweis dieser Versicherung zu erbringen.
Artikel 9. Zahlungsbedingungen
A) Reguläre Lieferungen: 14 Tage nach Lieferung.
B) Maßgefertigte Produkte: 100 % bei Bestellung, kein Umtausch möglich.
C) Volle Container: 50 % bei Bestellung, 25 % am Versanddatum, 25 % per Barzahlung gegen Dokumente.
Artikel 10. Höhere Gewalt
Unter höherer Gewalt ist jede Umstand außerhalb unserer Kontrolle zu verstehen, die die Erfüllung des Vertrags in einer Weise erschwert, dass sie vernünftigerweise nicht von uns verlangt werden kann (nicht zurechenbare Nichterfüllung). Höhere Gewalt umfasst unter anderem: Krieg, Unruhen und Feindseligkeiten jeglicher Art, Blockaden, Boykotte, Naturkatastrophen, Epidemien, Rohstoffmangel, Behinderung und Unterbrechung von Transportmöglichkeiten, Betriebsstörungen, Import- und Exportbeschränkungen oder -verbote sowie Behinderungen durch Maßnahmen, Gesetze oder Beschlüsse internationaler, nationaler oder regionaler (Regierungs-)Behörden.
Falls wir aufgrund höherer Gewalt unsere Lieferverpflichtung nicht, nicht ordnungsgemäß oder nicht rechtzeitig erfüllen können, sind wir berechtigt, den Vertrag oder den noch nicht erfüllten Teil des Vertrags aufzulösen oder für eine bestimmte oder unbestimmte Zeit auszusetzen – dies nach unserem Ermessen. Im Falle höherer Gewalt kann der Käufer keinen Schadensersatz von uns verlangen.
Artikel 11. Anwendbares Recht
Auf unsere Angebote und auf alle von uns abgeschlossenen Verträge findet ausschließlich niederländisches Recht Anwendung.
Artikel 12. Streitbeilegung
Alle Streitigkeiten jeglicher Art, die sich aus den von uns abgeschlossenen Verträgen und den von uns erbrachten Lieferungen ergeben oder damit in Zusammenhang stehen, werden von den zuständigen Gerichten in den Niederlanden entschieden.
Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung De Tegel, Rudonk 2B, 4824 AJ Breda, Niederlande.